Im April 2008 wurden die Richtwertmieten um 2,2 Prozentpunkte angepasst (Regelung mit dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz MILG), ich habe hier berichtet. Durch diese gesetzliche Regelung, wonach statt des Dezember-Verbraucherpreisindex nun der Jahresdurchschnittswert als Basis für die Berechnung dient, würde sich nun heuer eine Erhöhung von 3,2 Prozentpunkten (statt 1,3% Dezemberinflation) ergeben.
Wie jedes Jahr müsste auch heuer per 1.4. wieder vom Justizministerium nach der geltenden Rechtslage die Richtwerte an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Für heuer hat die Justizministerin diese Woche angekündigt, dass für heuer die Valorisierung ausgesetzt werden und eine Erhöhung erst wieder im Jahr 2010 nach gleicher Berechnung erfolgen soll. Ich habe allerdings auch aus anderer Quelle erfahren, dass heuer schon auf die alte Regelung (Gültigkeit des Dezember-VPI) zurückgegriffen werden soll.
Lassen wir uns also überraschen. Jedenfalls wird auch diese Regelung zwar kurzfristige „Linderung“ bringen, das Problem der Anpassung an die Inflationsrate aber nicht lösen, zumal die nächste Erhöhung jedenfalls etwas kräftiger ausfallen wird. Unbestritten ist, dass auch Richtwertmieten den Verbraucherpreisen angepasst werden müssen, denn auch Vermieter müssen von beständigen Mieteinnahmen ausgehen können.