Das Bundesministerium für Finanzen hat heute die neue Broschüre „Die Steuerreform 2009“ veröffentlicht. Das 20-seitige Dokument behandelt alle Maßnahmen, die im Zuge des Steuerreformgesetzes 2009 Geltung finden, es sind dies:
a) Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs
b) Anhebung der Freigrenze und Änderung der Einschleifbestimmung bei sonstigen Bezügen
c) Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von 50,90€ auf 58,40€ monatlich
d) Analoge Anpassung des Unterhaltsabsetzbetrages
e) Einführung eines Kinderfreibetrages von 220€ jährlich pro Kind
f) Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis 2.300€ pro Kind und Jahr für Kinder bis zum 10. Lebensjahr
g) Steuerfreiheit für Zuschüsse der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bis zu 500€ pro Kind und Jahr
h) Ausweitung des Freibetrages für investierte Gewinne auf bilanzierende Unternehmen ab 2010 zu einem Gewinnfreibetrag. der Freibetrag wird von 10% auf 13% angehoben und das Investitionserfordernis entfällt für Gewinne bis 30.000€
i) Abschaffung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne ab 2010
j) Abschaffung der steuerlichen Begünstigung für Stock Options ab 1. April 2009
k) Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige und humanitäre Zwecke von max. 10% des Gewinnes bzw. des Einkommens des Vorjahres
l) Anhebung des Maximalbetrages für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages ab 2009 auf 200€
Download der Broschüre hier.
Zusatzinformation für Unternehmer: Die LBG Wirtschaftstreuhand berichtet in ihrem heutigen Newsletter, dass die Finanz Schwerpunktprüfungen Umsatzsteuer angekündigt hat! Quelle: LBG