EGT

Von | 24. Juni 2010

image Weil ich jetzt wieder mal gefragt wurde, hier nochmal zusammengefasst: „EGT“ steht für Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und definiert den Jahresgewinn vor Steuern und Rücklagenbewegungen. Das EGT stellt das Betriebsergebnis bereinigt um außerordentliche Einflüsse dar.

Außerdem ist das EGT unversteuert, damit eine Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Besteuerungen (gesellschaftsform- und landesunabhängig) möglich ist. Das EGT stellt die Summe von Betriebsergebnis/Betriebserfolg (EBIT)  und Finanzergebnis dar. Das EBIT (Betriebsergebnis) ist daher gut für die Analyse der eigentlichen Betriebstätigkeit geeignet.

Zusammenfassend können die Begriffe in Form dieser kleinen GuV veranschaulicht werden:

Umsatzerlöse
+/- Bestandsveränderungen
+ Sonstige Erträge, aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung

– Aufwendungen (Material, Fremdleistungen, Personal, AfA)
= EBIT (Earnings Before Interests and Taxes) –  – „Gewinn vor Zinsen und Steuern“

+ Finanzergebnis (Ertr. a. Beteiligungen, Wertpapieren, Anleihen, Aufw. für Finanzanlagen, Zinsen, etc.)
= EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) = Jahresgewinn vor Steuern u. RL-Bewegungen

+/- außerordentliches Ergebnis
– Ertragssteuern
= Jahresergebnis (Überschuss/Fehlbetrag)

+/- Auflösung von Rücklagen
+/- Verlustvortrag
= steuerliches Ergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)

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