Wie den Medien heute zu entnehmen war, hier nochmal die Zusammenfassung der neuen Makler-Verordnung, die angeblich morgen veröffentlicht und per 1. September 2010 in Kraft treten soll (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird):
Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einer Vermietungs-Laufzeit von bis zu drei Jahren sollen Mieter künftig nur mehr eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung bezahlen. Bei längerer Vertragsdauer dürfen höchstens zwei Monatsmieten verrechnet werden. Bei der Vermittlung einer Wohnung durch einen Hausverwalter, der dieses Haus auch verwaltet fällt nur mehr eine halbe Monatsmiete bzw. eine Monatsmiete an (die Provision reduziert sich also jeweils um die Hälfte).Mit der Novellierung der Verordnung wird durch das Wirtschaftsministerium ein entsprechender Passus aus dem Regierungsprogramm umgesetzt.
Update 25.8.2010:
Ja, heute wurde die neue Regelung veröffentlicht, beibehalten wurde allerdings ein Höchstprovisionssatz von drei Monatsmieten bei der Vermittlung von Haupt- und Untermieten von Geschäftsräumen jeder Art.
Ergänzung zum Wohnungseigentum: Wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, besteht ein Maximalanspruch in der Höhe von einer Monatsmiete bei einer Vermietungsdauer von maximal drei Jahren, bei Mietverhältnissen von über drei Jahren eine Höchstprovision von zwei Monatsmieten. Bevor man also einen Mietvertrag für die neue Mietwohnung unterschreibt, sollte man sich die Regelungen nochmal anschauen und ggf. neu verhandeln.
Ich wollte mal gerne wissen woher ich vorher die Laufzeit weiß wenn ich keine Kündigungsausschluss vereinbare?
Ist kein konkreter Ablauf der Vermietungsdauer vereinbart, gehe ich wohl davon aus, dass es sich immer um ein Mietverhältnis von über drei Jahren handeln muss…