Asylsuchende und das Taschengeld

Von | 6. März 2016

Ich habe hier nochmal nachgesehen, um immer wieder mal auftauchenden Meldungen zur großzügigen finanziellen Versorgung von Asylsuchenden  zu widersprechen.

Die Grundversorgung kostet (am Beispiel des Landes Steiermark, sollte meines Wissens so ungefähr auch für Niederösterreich gelten):

  • bei Vollversorgung
    Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,– für Unterbringung und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag).
    Die AsylwerberInnen erhalten € 40,– im Monat an Taschengeld.
  • bei Teil-Selbstversorgung
    Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,–. Davon zahlen sie den AsylwerberInnen pro Monat € 110,– für die Selbstverpflegung. Des weiteren werden Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt.
    Die AsylwerberInnen erhalten € 40,– im Monat an Taschengeld.
  • bei Selbstversorgung
    Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 12,– für die Unterbringung.
    Die AsylwerberInnen verpflegen sich selbst und erhalten € 150,– pro Monat an Verpflegsgeld.

Falls die Unterbringung von den Betroffenen selbst organisiert wird, erhält eine Einzelperson € 120,–, eine Familie € 240,– für die Miete (pro Monat). Das Verpflegsgeld beträgt pro Person/Monat für Erwachsene € 200,–, für Minderjährige € 90,—.

Weitere Leistungen:

  • Krankenversicherung
  • Bekleidungshilfe max. € 150,–/Jahr
  • Schulbedarf max. € 200,–/Jahr
  • Fahrtkosten für den Schulbesuch

Die Kosten für die Versorgung von AsylwerberInnen werden den Ländern zu 60% vom Bund refundiert (zu 100%, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert).

Ob möglicherweise Asylwerber zusätzliche Taschengelder (von welchen Spendenorganisationen auch immer) erhalten, ist natürlich die Frage – jedenfalls sollten dies keine öffentlichen Gelder sein.

Quellen: Land Steiermark, Land NÖ bzw. Infoblatt Flüchtlingshilfe

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