Heute ein Hinweis zu einer interessanten Variante, die finanzielle Situation im Pensionsalter zu verbessern.
Es besteht in Österreich die Möglichkeit, mit der sogenannten “Höherversicherung” die staatliche Pensionsleistung zu erhöhen, indem während des aktiven Berufslebens zusätzliche Versicherungsbeiträge eingezahlt werden können. Durch diese zusätzlichen Beiträge erwirbt man gesonderte Pensionsbestandteile – den sogenannten “besonderen Steigerungsbetrag”. Dieser wird mit versicherungsmathematischen Verfahren berechnet.
Einzahlungen: Die Höhe der zusätzlichen Beiträge, die man in einem Kalenderjahr einzahlen kann ist grundsätzlich beliebig wählbar. Für 2021 darf der Gesamtbetrag die doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen – die Gesamtbeitragsleistung darf also maximal 11.100,00 betragen (2022: 11.340,00).
Auszahlungen: Mit Eintritt in die Pensionsphase werden die Leistungen aus diesem “besonderen Steigerungsbetrag” 14-mal pro Jahr ausbezahlt. 75% der ausbezahlten Beträge bleiben steuerfrei, der Rest wird wie die reguläre Pension versteuert. Die jährlichen Leistungen aus der Höherversicherung werden jeweils der Inflation angepasst und ein Teil der Leistungen aus der Höherversicherung geht im Todesfall auf die Hinterbliebenen über.
Alles in allem eine interessante Sache – im Einzelfall muss man natürlich prüfen, ob sich diese Art der Vorsorge wirklich lohnt. Hier die aktuelle Broschüre der Sozialversicherung für das Jahr 2021 zum Thema (in dem auch alle Details angeführt sind) bzw. auch der Link zur PV-Themenseite.
Ich habe mir die Mühe gemacht eine kleine Excel-Berechnung zu erstellen, in der ein fiktiver einbezahlter Versicherungsbeitrag einem gleichen veranlagten Betrag gegenübergestellt und der Break-Even errechnet wird, zu dem sich eine Höherversicherung rentiert, die Datei ist hier allgemein verfügbar.