Hauptmietzinsabrechnung
Gemäß §20(1) und (2) Mietrechtsgesetz (MRG) ist der Vermieter verpflichtet, bis 30.6. jedes Kalenderjahres eine Abrechnung des Hauptmietzinses zu erstellen und diese an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen. Die Abrechnung ist in Form einer übersichtlichen, für einen durchschnittlichen Mieter eines Hauses nachvollziehbaren Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben eines jeden… Weiterlesen »