Sonderausgaben 2016
Ab 2016 gilt: die Geltendmachung bestimmter Sonderausgaben (sog. “Topfsonderausgaben” nach §18/1) wird eingeschränkt, es betrifft dies u.a. freiwillige Kranken-, Unfall- od. Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen und Ausgaben zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum. Gibt es bestehende Verträge, dann sind diese noch fünf Jahre lang absetzbar (Veranlagung 2016 bis 2020) Sonderausgaben aufgrund neuer Verträge oder Ausgaben ab dem… Weiterlesen »