Im Zuge der aktuellen Steuerreform wird es jetzt ernst: Im Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015 finden sich einige Neuigkeiten, die es ganz schön in sich haben – das Bankgeheimnis ist nun seinen Namen nicht mehr wert.
Denn der Absatz § 38(9) des Bankwesengesetzes (BWG) soll nun extrem erweitert werden. Definierte dieser bisher, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nur bei Strafverfahren wegen vorsätzlichen Finanzvergehen aufgehoben werden soll, besteht nun im neuen Entwurf ein globale Informationmöglichkeit für die Finanz immer dann, "wenn dies für die Erhebung von Abgaben bedeutsam ist" – no na ned…
Ein kurzer Artikel des ORF zur zukünftigen Möglichkeit der Kontoöffnung ist hier zu finden. Eine tolle ausführliche Zusammenfassung aller relevanten (voraussichtlichen) Neuigkeiten bietet die LBG Österreich in diesem Newsletter. Und hier noch der Gesetzestext zum Nachlesen.