Bereits vor einem Jahr titelte der Standard zu diesem Thema “Offensive gegen Mietnomaden”. Und nicht zu unrecht, wie aktuelle Publikationen zeigen – die Problematik dass bis zu 4.000 Menschen in Österreich durch das Land ziehen und sich wie “Mietnomaden” verhalten, dürfte für Vermieter zunehmend ein Problem werden. In eine Mietwohnung einziehen, monatelang keine Miete zahlen und schnell wieder ausziehen bevor der Vermieter ein Räumungsurteil in der Hand hat – das ist für jeden Eigentümer ein Horrorszenario, egal ob der Mieter das mit Vorsatz oder bedingt durch seine persönliche Situation so macht.
Die Hausverwaltung Rustler hat deshalb eben schon vor einem Jahr begonnen, ihren “braven” Mietern ein sogenanntes “Mieterzeugnis” auszustellen, das ihre gute Zahlungsmoral und auch ihre sonstige Seriösität bestätigen soll. Obwohl Rustler mit dieser Aktion einen Standard etablieren wollte, blieb die breite Schar der Nachahmer bis dato aus. Das Thema könnte allerdings erneut aktuell werden, und zwar deshalb weil aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und Beschäftigungslage möglicherweise mit einer Zunahme der “Mietnomaden” zu rechnen ist.
Von “Mietnomaden” vermüllte und verwahrloste Wohnungen wieder auf Vordermann zu bringen bedeutet hohe Kosten und hohen Aufwand. So gesehen würde ein “Mieterzeugnis” wirklich Sinn machen. Wenngleich auch datenrechtliche Bedenken bestehen sollten, so auch der Verband der Österreichischen Immobilientreuhänder (ÖVI).
Mittlerweile gibt es sogar einen österreichischen Mietnomadencheck zweier Grazer – einer Platform in der Vermieter “Nomaden” eintragen und diese dann abgefragt werden können, um “Mietnomaden und vorsätzliche Mietbetrüger herauszufiltern und andere Vermieter vor eventuellen Schäden zu bewahren”, siehe hier.
Danke an Franz für’s Aufmerksam-Machen auf diese Thematik…
Links: Phänomen Mietnomaden, Webseite “Mietnomaden”
edit/22.10.2022: die Webseite gibt’s nicht mehr, hier noch ein alter Artikel zum Thema! Übrigens gibt es mittlerweile ein sehr gutes Service des Kreditschutzverbandes, mit dem sich ein Mieter als „zahlungskräftig“ ausweisen kann – nämlich den Infopass für Mieter.