Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz MILG

Von | 25. März 2008

image Aus gegebenem Anlass hier nochmals Information zum Inflationslinderungsgesetz. Das MILG, fälschlicherweise verschiedentlich auch Inflationsminderungsgesetz bezeichnet, wurde am 13.3.2008 vom Nationalrat beschlossen und soll durch Änderung des Richtwertgesetzes die Inflationsfolgen bei den Wohnkosten lindern. Hier der Link zum Verfahrensablauf einschließlich aller relevanten Dokumente, sowie hier der Gesetzestext selbst. Im wesentlichen legt das MILG fest, dass (statt bisher der Dezember-Inflationswert) nun der Jahresdurchschnittswert der Inflationsrate als Basis für die Berechnung dient. Die heurige Erhöhung ab Mai wird nun nicht 3,6 sondern nur 2,2 Prozentpunkte betragen.

Ein Gedanke zu „Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz MILG

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