Die Verbandsstatistik zeigt: Im Jahr 2022 errichteten die österreichischen gemeinnützigen Bauvereinigungen rund 16.850 Wohnungen. Die gesamten Investitionen betrugen 4,8 Milliarden Euro, davon entfielen 3,7 Mrd. Euro auf den Neubau und 1,1 Mrd. auf Sanierungen. Das ergab mit Ende 2022 den Stand von fast 1 Million verwalteter Wohnungen (997.600).
Eine Übersicht dieser Daten findet sich hier auf der offiziellen Seite des Verbandes, eine gute dynamische Statistikübersicht gibt es übrigens hier von Gerald Koessl.
Aktuell wurden die Bautätigkeiten der Gemeinnützigen ja in weiten Teilen sehr reduziert – durch die neuen angekündigten Maßnahmen der Regierung könnte bzw. sollte sich dies allerdings demnächst wieder ändern. Konkret sollen ja vom Bund in den Jahren 2024-2026 220 Mio. für die Sanierung (Kompensation für die Deckelung des EVB durch das 3. MILG in den ersten zwei Jahren) sowie 390 Mio. für den Neubau von reinen Mietwohnungen und 390 Mio. für den Neubau von Eigentumswohnungen (inkl. Mietwohnungen mit Kaufoption) zur Verfügung gestellt werden.
Zur generellen Fremdfinanzierungssituation hört man gerade auch heute, dass auch die KIM-Verordnung gelockert werden soll. Aktuell sind die Kreditvergaberichtlinien ja noch so, dass der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen muss, die Rückzahlungsrate nicht höher als 40 Prozent des monatlich verfügbaren Haushalts-Nettoeinkommens ausmachen darf und die Höchstlaufzeit des Kredits 35 Jahre nicht überschreiten darf (den Banken stehen allerdings gewisse Ausnahmekontingente zur Verfügung, womit sie bis zu 20 Prozent ihrer Kredite ohne Berücksichtigung dieser strengen Regelungen vergeben dürfen). Diese Ausnahme-Bedingungen sollen wohl nun etwas gelockert werden, ob dies eine Trendwende für Fremdfinanzierung im Privatbereich auslösen könnte wird von Fachleuten derzeit aber angezweifelt.
Links: TPA, derstandard