Leerverkauf (engl. Short selling) bedeutet den Verkauf eines Finanzinstruments, das der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzt. Durch den späteren Kauf desselben Finanzinstruments wird die damit eingegangene Verkaufsposition wieder geschlossen. Ist der spätere Kaufkurs höher als der ursprüngliche Verkaufskurs, entsteht dem Verkäufer dadurch ein Verlust. Ist er niedriger, ergibt sich für den Leerverkäufer ein Gewinn. Um sicherzustellen, dass der Leerverkäufer zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage ist, das leerverkaufte Finanzinstrument wieder zu kaufen muss er eine bestimmte Marge als Sicherheit hinterlegen. Leerverkäufe können in Gewinnerzielungsabsicht oder zur Absicherung bestehender Positionen gegen Kursverluste eingesetzt werden.
Quelle: Rechnungshof