Viele Maßnahmen die der Gesetzgeber beschließt, sind oft keine angenehmen Dinge für den Bürger. Ganz anders (imho) ist das diesmal mit dem Willen, das „Fahren mit Licht am Tag“ wieder abzustellen, wie heute zu erfahren war. Im Jahr 2005 eingeführt hat sich nun doch aufgrund mehrerer Studien herausgestellt, dass Licht am Tag nicht nur NICHT zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt, sondern die Sicherheit noch vermindert, indem das Abblendlicht eine ablenkende Wirkung erzielt. Also – einen entsprechenden Beschluss des Parlaments in den nächsten Tagen vorausgesetzt – gibt es in Bälde mal eine neue rechtliche Regelung, die neben dem lästigen „Licht ein- und ausschalten“ und „Geblendet-Werden“ auch noch Kosten und Energie sparen hilft, das finde ich ausnahmsweise mal ganz gut. Bis dahin jedoch Achtung: „Fahren ohne Licht“ wird auch weiterhin mit 15€ bestraft!
Etwas verspätet (aber doch) möchte ich hier deponieren, irgendwo gelesen zu haben, dass bei Tag und guter Sicht das Fahren ohne Licht NICHT mehr gestraft wird. Angeblich hat es auch schon einen ausjudizierten Fall gegeben, wonach Fahren mit Licht auch bisher schon in solchen Fällen nicht zu bestrafen gewesen wäre.