Im nächsten Jahr gibt’s wieder einige Neuerungen im Steuerbereich,
hier die Punkte:
- Kleinunternehmergrenze wird von 30.000€ auf 35.000€ erhöht
- Kleinunternehmer-Pauschalierung bis 35.000€
- Geringwertige Wirtschaftsgüter, Grenze nun 800€ (statt bisher 400€)
- Regelbesteuerungsantrag nun auch für das vorangegangene Kalenderjahr möglich
- Krankenversicherungsbeiträge nun 6,8% für Selbständige und Landwirte
- Elektronische Publikationen nun mit ermäßigtem Steuersatz (10%)
- Sozialversicherungsbonus
- Anpassung bei NoVa
- USt-Quick-Fixes
- Änderung bei Eigenverbrauch Photovoltaik
- Digitalsteuer für Online-Werbeumsätze
- Wegfall EUSt-Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern
- Meldepflicht für elektronische Buchungsplatformen (z.B. Airbnb)
- Unterhaltsleistungen – Karenzzeiten – Papamonat
- Vorsteuerabzug nun auch für Elektro-Motorräder und Elektro-Mofas
Eine kompakte Zusammenfassung gibt es bei Steuerberatung Lindner&Gruber, die LBG Österreich hat ein kleines Handbuch publiziert, in dem neben den Neuerungen 2020 auch diverse Tipps zum Handlungsbedarf noch in diesem Jahr angeführt sind – hier zum Handbuch der LBG.
Hinzuweisen wäre noch auf eine wichtige Neuerung für 2020, nämlich der elektronischen Zustellung: Ab nächstes Jahr sind die Bundesbehörden nämlich verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen und auch aus Sicht des Steuerpflichtigen gibt es einiges zu beachten, hier die näheren Infos dazu.
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