Das Steuerbuch des Bundesministerium für Finanzen steht hier wieder zum Download zur Verfügung und hält natürlich alle Details zur Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung 2023 bereit!
Der Einkommensteuertarif wurde übrigens für das Jahr 2024 (um ca. 6,5-9,5%) inflationsbedingt angepasst (aufgrund des Progressionsabgeltungsgesetzes) und führt dadurch zu einer merklichen Steuerentlastung. Die neuen Tarife: bis 12.816 keine Steuer, 12.817-20.818: 20%, 20.819-34.513: 30%, 34.514-66.612: 40%, 66.613-99.266: 48% und danach 50%. Der Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag wurde um knapp 10 % erhöht.
Für die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und Sonntags-, Feiertags- und Nachtzulagen wurde die Steuerfreigrenze auf 400,00/Monat erhöht, Überstundenzuschläge sind 2024 und 2025 bis zu maximal 200,00/Monat und bis zu max. 18 Überstundenzuschlägen steuerfrei. Dies gilt jedoch nur für „echte“ Überstunden und nicht im Falle von Überstundenpauschalen oder etwaigen „Aufsparungen“ aus Gleitzeitvereinbarungen.