Die Datenschutz-Grundverordnung tritt ja bekanntlich am 25.5.2018 in Kraft. Sie ist ein erster Meilenstein des Grundrechts-Schutzes.
Das Österreichische Parlament hat die DSGVO in Österreich massiv entschärft. Die angedrohten Sanktionen sollen vorerst so nicht zur Geltung kommen, es soll statt der sofortigen Verhängung der Strafen ein Beraten und Verwarnen erfolgen. Eine Bestrafung soll nur bei wissentlichem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Vergehen verhängt werden.
Im Ausland wird dieses Österreichische „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz“ mehr als kritisch gesehen („Hat Österreich die DSGVO wirklich außer Kraft gesetzt?“), auf EU-Ebene könnte nur ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich Bewegung in die Sache bringen.
Wie in einigen anderen EU-Ländern sind Verbandsklagen in Österreich nicht möglich, in gewissem Sinne sei es in Zukunft einfacher, “lokale Unternehmen zu verklagen als Facebook oder Google”.
Hier einige Links zum Thema:
Beschluss des Nationalrates: Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018
Heftige Debatte auf Futurezone.at
Freigabe der Daten zu Forschungszwecken
Max Schrems – NOYB
Bisherige Beiträge zur DSGVO in diesem Blog:
DSGVO ab 25.5.2018
DSGVO nutzlos?